Discussion:
Dynamische Bremse R+E 160 und deren Anrechnung
(zu alt für eine Antwort)
Klaus Rudolph
vor 19 Jahren
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Hallo zusammen,

bei welchen Tfz gibt es dynamische Bremsen mit der Bremsanschrift
R+E160, bzw. R+H160?

Was sagt mir die Angabe "160" dabei, bzw. welche R+E/R+H gibt es sonst noch?

Und wieso wird in der KoRil 408.0722.6(10) dafür eine Ausnahme bei
Anrechnung in Reisezügen gemacht. (mindestens 170 Brems%)?

Besten Dank
Klaus
Hans Beiger
vor 19 Jahren
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Post by Klaus Rudolph
Hallo zusammen,
bei welchen Tfz gibt es dynamische Bremsen mit der Bremsanschrift
R+E160, bzw. R+H160?
103, so es die noch gibt, 111, die ehemalige DB-112. Die 146 dürfte
das auch haben. Die neueren Tfz mit zul. Geschwindigkeiten von 160 und
darüber alle.
Post by Klaus Rudolph
Was sagt mir die Angabe "160" dabei, bzw. welche R+E/R+H gibt es sonst noch?
"160" darf nur angerechnet werden wenn im Fahrplan die Bremsstellung
R+MG angegeben ist.
Post by Klaus Rudolph
Und wieso wird in der KoRil 408.0722.6(10) dafür eine Ausnahme bei
Anrechnung in Reisezügen gemacht. (mindestens 170 Brems%)?
Besten Dank
Klaus
Hallo,

mein Wissensstand ist Ende 2001. Für die 170% hieß das früher, daß nur
ein Wagen ohne MG-Bremse oder Schnellbremsbeschleuniger vorhanden sein
durfte.

Noch aktive Kollegen werden das sicher berichtigen und ergänzen.

Gruß Hans
Marco Gsellmann
vor 19 Jahren
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Post by Klaus Rudolph
Hallo zusammen,
bei welchen Tfz gibt es dynamische Bremsen mit der Bremsanschrift
R+E160, bzw. R+H160?
103, so es die noch gibt, 111, die ehemalige DB-112. Die 146 dürfte das
auch haben. Die neueren Tfz mit zul. Geschwindigkeiten von 160 und
darüber alle.
Post by Klaus Rudolph
Was sagt mir die Angabe "160" dabei, bzw. welche R+E/R+H gibt es sonst noch?
"160" darf nur angerechnet werden wenn im Fahrplan die Bremsstellung
R+MG angegeben ist.
Neu darf R+E 160 angerechnet werden, wenn mehr als 170 Brh Vorhanden sind
Matthias Dingeldein
vor 19 Jahren
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Post by Marco Gsellmann
Neu darf R+E 160 angerechnet werden, wenn mehr als 170 Brh Vorhanden sind
Also R+E160 anrechnen, wenn BrH>170 ok, sonst nochmal, oder ohne
rechnen, wenn BrH>170 nochmal mit R+E160?
Mit anderen Worten: wenn ich ohne R+E160 169 BrH habe und mit 171, darf
ichs dann anrechnen oder nicht?
Und warum darf man das manchmal anrechnen und manchmal nicht? Die Lok
bremst doch gleich gut, egal ob die Wagen Klotzbremsen, Mg oder
Wurfanker haben, oder?

Gruss & Danke, Matthias Dingeldein
Marco Gsellmann
vor 19 Jahren
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Post by Matthias Dingeldein
Post by Marco Gsellmann
Neu darf R+E 160 angerechnet werden, wenn mehr als 170 Brh Vorhanden sind
Also R+E160 anrechnen, wenn BrH>170 ok, sonst nochmal, oder ohne
rechnen, wenn BrH>170 nochmal mit R+E160?
Mit anderen Worten: wenn ich ohne R+E160 169 BrH habe und mit 171, darf
ichs dann anrechnen oder nicht?
Meines wissens nach: Wenn´s wirklich "Auf der schneide" ist: Die 170 Brh
müssen ohne R+E160 erreicht sein. Wenn es mit R+E mindestens 170 sind,
dann darf auch R+E 160 angerechnet werden, und man hat dann eben noch
das eine oder andere Brh mehr.
Post by Matthias Dingeldein
Und warum darf man das manchmal anrechnen und manchmal nicht? Die Lok
bremst doch gleich gut, egal ob die Wagen Klotzbremsen, Mg oder
Wurfanker haben, oder?
Das wurde hier glaube ich schonmal ausgiebig Diskutiert. Meines wissens
nach ist der hintergrund, das man bei einem hohen Bremsvermögen des
Wagenzuges (Früher eben Bremsstellung MG) der Dynamischen Bremse etwas
mehr Bremskraft bezüglich der anrechnung zugesteht. Im Falle eines
Ausfalls der Dynamischen Bremse kann ein gut Bremsender Wagenzug ja auch
mehr Bremskraft kompensieren als ein Schlechter Bremsender.

Dies ist auch der hintergrund, warum bei weniger als 4 Fahrzeugen im Zug
die E-Bremse nicht angerechnet werden darf.
Ulf Kutzner
vor 19 Jahren
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Post by Klaus Rudolph
bei welchen Tfz gibt es dynamische Bremsen mit der Bremsanschrift
R+E160, bzw. R+H160?
103, so es die noch gibt, 111, die ehemalige DB-112. Die 146 dürfte das
auch haben. Die neueren Tfz mit zul. Geschwindigkeiten von 160 und
darüber alle.
Post by Klaus Rudolph
Was sagt mir die Angabe "160" dabei, bzw. welche R+E/R+H gibt es sonst noch?
"160" darf nur angerechnet werden wenn im Fahrplan die Bremsstellung
R+MG angegeben ist.
Und wie rechnet man bei LZB-Führung?

Gruß, ULF
Hans Beiger
vor 19 Jahren
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Post by Ulf Kutzner
Und wie rechnet man bei LZB-Führung?
Gruß, ULF
Hallo Ulf,

bei LZB gibt man die vorhandenen Bremshundertstel ein. Der LZB-Rechner
paßt den Bremsweg und und die zulässige HG an.

Gruß Hans
Hans Beiger
vor 19 Jahren
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Post by Ulf Kutzner
Und wie rechnet man bei LZB-Führung?
Gruß, ULF
Hi Ulf,

die Berechnung ist die Gleiche wie ohne LZB.

Gruß Hans

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