Post by Michaela SteinPost by Reinhard GreulichDu musst aber auch nicht wirklich damit rechnen, dass Dein Zug morgen
auf einen Prellbock fährt. Anders als im Straßenverkehr muss bei der
Eisenbahn schon wirklich eine Menge schiefgehen, bis sowas passiert
Ja, auch wieder wahr. Wollte auch keine Ängste schüren...
Nur: Wie kann sowas passieren?! Ich dachte immer, im Stellwerk werden
nicht einzelne Weichen, sondern Fahrwege eingestellt. Und erst nachdem
ein Fahrweg bis zum nächsten Signal richtig eingestellt ist, dann darf
man abfahren.
Solange stellbare Signale in der entsprechenden Fahrtrichtung vorhanden
sind, ja. In Bochum war das aber gerade eben nicht der Fall, der Zug
wurde wegen Gleisbauarbeiten über das Gleis der anderen Fahrtrichtung
geleitet, das Signal da kann aber nur Halt (und "Frei für Rangierfahrt")
zeigen, weil da normalerweise keine Züge langfahren sollten.
Für sowas gibts dann so genannte Hilfsfahrstraßen, dann wird die
richtige Festlegung dem Lokführer aber nicht über ein Signal angezeigt,
sondern er bekommt vom Fahrdienstleiter einen Befehl (der auf Lok und
Stellwerk schriftlich in einem Formular ausgefüllt werden muß), daß er
das Signal trotz Haltbegriff passieren darf und danach auf dem in
Fahrtrichtung linken Gleis auf die Strecke fahren darf.
Und ehe jetzt wieder die Frage nach der nicht gegebenen absoluten
Sicherheit kommt: Dies Verfahren ist nur dazu da, bei auftretenden
Störungen des normalen Betriebs (Signalstörungen, Bauarbeiten usw.) den
Betrieb aufrechtzuerhalten, obwohl die technische Sicherung das nicht in
jedem Fall hergibt, also eine Art letzte Rückkfallebene, die natürlich
nicht die gleiche Sicherheit wie normaler signalisierter Bahnbetrieb
bieten kann, da lassen sich z.B. bei älteren Stellwerksbauarten die
Signale gar nicht erst stellen, wenn nicht alle Weichen in der richtigen
Fahrtrichtung liegen, bei neueren ist das automatisiert.
Post by Michaela SteinAber hier war eine Weiche zu spät (=erst nachdem Grün wurde) gestellt.
Wie gesagt, "Grün" gabs da gar nicht, sondern nur einen schriftlichen
Befehl, der natürlich keine endgültige Sicherheit ob des eingestellten
Fahrwegs bieten kann - über die Schuldfrage laß ich aber dann doch
lieber die Justiz entscheiden.
Grüße
Stefan