Post by Reinhard GreulichPost by Daniel RehbeinDie Ausgangsfrage ging darum, ob es eine allgemeingültige Beschränkung
der Zuglänge gibt.
Nein, es war nicht gefragt, ob geltenden Beschränkungen
allgemeingültig sind oder nicht.
Post by Daniel RehbeinDiese Frage hat Christian mit der Aussage, daß es
eine solche Beschränkung nicht gibt, IMHO korrekt beantwortet.
Die Aussage war korrekt, aber sie war nicht die Antwort auf die
Ausgangsfrage. Indessen ist auch diese beantwortet worden.
Offensichtlich haben wir ein ganz unterschiedliches Verständnis von
Sprache und Logik.
Offensichtlich verstehst Du die Frage "Wie lang darf ein Zug sein?" in
dem Sinne: "Ich möchte auf dem existierenden Eisenbahnnetz vom Bahnhof
[...] zum Bahnhof [...] fahren. Wie lang darf dabei maximal mein Zug sein?".
Ich verstehe die Frage "Wie lang darf ein Zug sein?" hingegen eher so:
"Gibt es (in Deutschland) eine für alle verpflichtende Beschränkung der
Zuglänge?". Ich gehe nicht davon aus, daß der OP mit einem konkreten Zug
von einem konkret angegebenen Bahnhof zu einem anderen konkret
angegebenen Bahnhof auf dem existierenden Schienennetz der Deutschen
Bahn AG fahren will, sondern daß es sich um eine rein theoretische Frage
handelt.
Oder mal aus anderer Sicht argumentiert:
Gibt es derzeit überhaupt einen Zug, der genau 700 Meter lang ist? Wenn
derzeit tatsächlich 700 Meter die Maximallänge eines Zuges auf dem
existierenden Schiennetz im Gültigkeitsbereich der EBO sind, dann wäre
es schon ein doller Zufall, wenn tatsächlich ein Zug aus existierendem
Wagenmaterial vorhanden wäre, der diese 700 Meter bis auf den letzten
Zentimeter ausnutzte. Die maximal mögliche Zuglänge, die im täglichen
Betriebsablauf aus dem zur Verfügung stehenden Wagenmaterial gebildet
wird, dürfte sogar um einige Meter geringer sein.
Damit die Antwort "700 Meter" in der Realität richtig ist, müsste man
also das Wagenmaterial, mit dem man diese 700 Meter wirklich erreichen
kann, erst noch bauen oder aus unterschiedlichen Quellen
zusammenstückeln. Wenn ich aber in der Antwort zulasse, daß der Zug erst
noch beschafft werden muß, dann muß ich konsequenterweise in der Antwort
genauso zulassen, daß die Eisenbahnstrecke, auf der der Zug fahren soll,
erst noch gebaut werden muß. Wenn es erlaubt ist, daß die
Eisenbahnstrecke erst noch gebaut werden muß, dann kann diese natürlich
so gebaut werden, daß man darauf mit wesentlich längeren Zügen fahren
darf. Also ist die Antwort, daß die Länge von Zügen in Deutschland auf
700 Meter beschränkt sei, nicht richtig.
Und noch etwas:
Ein Astronom, ein Physiker und ein Mathematiker fahren zu einem Kongreß
nach Schottland. Kurz nach Überqueren der Grenze zu Schottland sehen sie
am Wegesrand ein schwarzes Schaf.
Da sagt dr Astronom "Offensichtlich sind in Schottland die Schafe
schwarz." Daraufhin erwidert der Physiker: "Das kann man so nicht stehen
lassen. Man kann allenfalls annehmen, daß in Schottland ein Teil der
Schafe schwarz ist." Schließlich sagt der Mathematiker "Alles, was wir
bis jetzt wissen, ist, daß in Schottland ein Schaf existiert, das auf
mindestens einer Seite schwarz ist".
Daniel Rehbein
www.mein-dortmund.de